Kosten
Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung
Die Kosten für eine bewilligte Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.
Die ersten Sprechstunden und fünf (probatorischen) Sitzungen werden auch ohne vorherigen Antrag und dessen Bewilligung von der Kasse übernommen.
Danach wird eine Therapie durch die Unterschrift des Patienten -bzw. bis zum Alter von ca. 14-16 Jahren durch dessen gesetzlichen Vertreter- bei der Kasse beantragt.
In sehr gut begründeten, wenigen Ausnahmefällen kann auf die Unterschrift der Erziehungsberechtigten verzichtet werden.
In der Regel werden Kurzzeittherapien im Umfang von bis zu 30 Stunden problemlos übernommen, danach ist zur Umwandlung der Therapie auf ein Langzeitkontingent von bis zu 80 Stunden ein Bericht zur Beantragung der Therapie durch die Therapeutin notwendig. Nach Befürwortung dieses Berichts wird die Erstattung der Therapiestunden durch die Kasse weiter gewährt.
Patienten mit privater Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Versicherung, ob in Ihrem Vertrag grundsätzlich psychotherapeutische Leistungen beinhaltet sind.
Die zur Beantragung notwendigen Unterlagen erhalten Sie im nächsten Schritt von Ihrer Kasse selbst und leiten diese dann an die zuständige Therapeutin weiter.
Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden in der Regel auch problemlos durch private Kassen und/oder die Beihilfe übernommen.
Patienten, die selbst zahlen möchten
Sollten Sie die Behandlungskosten selbst übernehmen wollen, werden die psychotherapeutischen Sitzungen über eine private Rechnung geltend gemacht.
Auch hier richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).