Behandlungsspektrum

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche kann grundsätzlich bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gewährt werden. Sind Therapien vor dem 21. Lebensjahr gestartet, können sie in der Regel auch darüber hinaus weitergeführt werden.

In der Folge finden Sie mögliche Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen.

Sprechen Sie uns aber auch gerne an, wenn Ihnen ein Verhalten einfach „auffällig“ vorkommt oder Anlass zur Sorge bietet.
Die Belastungsgrenzen von Kindern und Jugendlichen im Verhältnis zu den an sie gestellten Anforderungen sind sehr individuell - ebenso wie das daraus resultierende Verhalten.

Belastungen können sich z.B. in folgenden Ausprägungen zeigen:

  • Angststörungen
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Anpassungsstörungen
  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • ADHS und ADS
  • Auffälligkeiten nach belastenden Lebensereignissen (z.B. Trennung, Mobbing, Schulwechsel, traumatische Erfahrungen usw.)
  • Bindungsstörungen
  • Depressionen
  • Entwicklungsstörungen
  • Enkopresis, Enuresis
  • Essstörungen
  • Emotionale Störungen
  • Elektiver Mutismus
  • Geschlechtsidentitätsstörungen
  • Lernstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Schmerzstörungen
  • Schulvermeidendes Verhalten
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Teilleistungsstörungen (Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche)
  • Zwänge und Tics